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Prozessführung und Streitbeilegung

Ukrainische Verfahren laufen über drei Instanzen und belohnen die Partei, die ihre Beweise vor Klageerhebung aufbereitet und nicht erst in der Verhandlung.

Überblick

Zwei Eigenheiten der ukrainischen Streitbeilegung überraschen ausländische Mandanten regelmäßig. Erstens dominiert der Urkundenbeweis: Verfahren werden weitgehend nach den eingereichten Unterlagen entschieden, und verspätet vorgelegtes Material wird häufig zurückgewiesen. Zweitens ist einstweiliger Rechtsschutz — Vermögensarrest und Unterlassungsanordnungen — verfügbar und kann entscheidend sein, wird aber nach strengem Beweismaßstab gewährt und muss früh beantragt werden.

Wir vertreten internationale Unternehmen vor den Wirtschafts-, Zivil- und Verwaltungsgerichten, in Steuerstreitigkeiten, in internationalen Schiedsverfahren mit Sitz im Ausland sowie bei der Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Ukraine. Wir beraten auch zu der schwierigeren Frage davor: ob sich die Klage lohnt, gemessen an dem, was realistisch beizutreiben ist.

Typische Fallkonstellationen
  • Ein ukrainischer Käufer hat die Ware angenommen und die Zahlungen eingestellt.
  • Ein Gesellschafter wurde von der Geschäftsführung ausgeschlossen und muss die Kontrolle wiederherstellen.
  • Ein Steuerbescheid ist ergangen und muss innerhalb der Rechtsmittelfrist angefochten werden.
  • Ein Schiedsspruch muss gegen ukrainisches Vermögen vollstreckt werden.
  • Ein Schuldner schafft Vermögen beiseite, und einstweiliger Rechtsschutz ist dringend erforderlich.
Leistungsumfang

Was wir tun

Die Aufgaben, die wir in diesem Rechtsgebiet übernehmen. In der Praxis ist ein Mandat meist eine Kombination aus mehreren davon und nicht eine einzelne Position.

01

Wirtschaftsstreitigkeiten

Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferung, Bau, Gesellschafterverhältnissen und Corporate Governance vor den Wirtschaftsgerichten.

02

Forderungsbeitreibung

Vorgerichtliche Mahnung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung in Vermögen und Insolvenzanträge als Beitreibungsinstrument.

03

Steuer- und Verwaltungsverfahren

Anfechtung von Steuerbescheiden, Zollentscheidungen, Lizenzablehnungen und Behördenmaßnahmen vor den Verwaltungsgerichten.

04

Einstweiliger Rechtsschutz

Anträge auf Vermögensarrest, Registersperren und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Position bis zur Entscheidung.

05

Schiedsverfahren

Vertretung in Verfahren vor ICC, LCIA, SCC und ICAC sowie Beratung zu Schiedsklauseln bereits bei der Vertragsgestaltung.

06

Vollstreckung

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Ukraine sowie Vollstreckung ukrainischer Urteile im Ausland.

07

Insolvenz

Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren, Anfechtung von Rechtshandlungen vor Insolvenzeröffnung und Ansprüche aus Ausfallhaftung.

08

Vergleich

Verhandlungslösungen, Mediation und gerichtlich bestätigte Vergleichsvereinbarungen.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss

Ein vorhersehbarer Ablauf mit einem schriftlichen Ergebnis in jeder Phase, damit Sie jederzeit wissen, wo die Sache steht und was der nächste Schritt kostet.

01

Fallbewertung

Eine offene Einschätzung der Erfolgsaussichten, des voraussichtlichen Zeitplans und dessen, was realistisch beizutreiben ist — und woraus.

02

Vorbereitung

Beweise zusammengetragen und die Klage aufgebaut vor Einreichung, mit einstweiligem Rechtsschutz, wo Vermögensverschiebung droht.

03

Verfahren

Erste Instanz, Berufung und Kassation, mit regelmäßiger Berichterstattung und ohne Überraschungen bei den Kosten.

04

Vollstreckung

Umsetzung des Urteils in tatsächliche Beitreibung über den staatlichen Vollstreckungsdienst oder private Vollstreckungsbeamte.

Warum Mandanten uns beauftragen

Lokale Kenntnis, internationale Standards

Wir arbeiten so, wie es die Rechtsabteilungen unserer Mandanten und deren internationale Berater erwarten: klar abgegrenzter Leistungsumfang, schriftliche Stellungnahmen, englischsprachige Berichterstattung und keine Überraschungen beim Honorar.

  • Beratung auf Englisch, formuliert so, dass ein Vorstand ohne Kenntnis des ukrainischen Rechts damit arbeiten kann.
  • Honorarschätzungen vor Arbeitsbeginn abgestimmt, mit Festpreisen, wo der Umfang es zulässt.
  • Ein namentlich benannter Partner trägt die Verantwortung, kein wechselndes Team.
  • Tätig in der Ukraine seit 2003 — durch jeden Regulierungszyklus seither.
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauern Wirtschaftsverfahren in der Ukraine?

Die erste Instanz dauert üblicherweise sechs bis zwölf Monate. Mit Berufung und Kassation sind bei streitigen Verfahren zwei bis drei Jahre realistisch. Unbestrittene Forderungen und Verfahren im vereinfachten Verfahren laufen deutlich schneller.

Werden ausländische Schiedssprüche in der Ukraine vollstreckt?

Ja. Die Ukraine ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens, und ihre Gerichte anerkennen und vollstrecken ausländische Schiedssprüche routinemäßig. Eine Versagung ist auf die Gründe des Übereinkommens beschränkt, und der Oberste Gerichtshof legt sie beständig eng aus.

Können wir Vermögen des Schuldners vor dem Urteil sichern?

Ja. Ukrainische Gerichte können Vermögensarrest anordnen und Registerhandlungen untersagen; der Antragsteller muss jedoch ein reales Risiko darlegen, dass die Vollstreckung sonst vereitelt würde. Über Anträge wird zügig entschieden — bei beweglichem Vermögen ist frühes Handeln deshalb wichtig.

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Die Gerichtsgebühren bemessen sich als Prozentsatz des Streitwerts, begrenzt durch eine gesetzliche Obergrenze. Anwaltshonorare werden üblicherweise nach Stunden mit einem je Phase vereinbarten Budget abgerechnet; bei Beitreibungsfällen sind erfolgsabhängige Modelle möglich. Die obsiegende Partei kann Kosten erstattet bekommen, die zuerkannten Beträge liegen jedoch oft unter dem tatsächlichen Aufwand.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen

Sagen Sie uns, was Sie in der Ukraine erreichen müssen. Das erste Gespräch ist kostenlos und vertraulich — wir sagen Ihnen offen, ob wir die richtige Kanzlei dafür sind.