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Kartell- und Wettbewerbsrecht

Die ukrainische Fusionskontrolle erfasst mehr Transaktionen als ausländische Beteiligte erwarten, und die Sanktion für einen Vollzug ohne Freigabe bemisst sich als Anteil am Konzernumsatz.

Überblick

Das Antimonopolkomitee der Ukraine prüft Zusammenschlüsse anhand von Schwellenwerten, die sowohl weltweite als auch ukrainische Umsätze und Vermögenswerte heranziehen. Die praktische Folge: Transaktionen zwischen zwei ausländischen Konzernen mit nur geringer Präsenz in der Ukraine brauchen regelmäßig eine ukrainische Freigabe. Wer das spät bemerkt, erlebt, wie sich der Closing-Termin verschiebt.

Über die Fusionskontrolle hinaus verfolgt das Komitee wettbewerbswidrige abgestimmte Verhaltensweisen, den Missbrauch marktbeherrschender Stellung und unlauteren Wettbewerb und führt unangekündigte Nachprüfungen durch. Wir erstellen Freigabeanmeldungen, beraten zu Vertriebs- und Preisgestaltungen, die an die Grenzen des Zulässigen stoßen, bauen Compliance-Programme auf und verteidigen Mandanten in Verfahren.

Typische Fallkonstellationen
  • Zwei ausländische Konzerne fusionieren, und keiner hat bemerkt, dass eine ukrainische Freigabe erforderlich ist.
  • Ein Lieferant will für seine ukrainischen Händler Mindestweiterverkaufspreise festlegen.
  • Ein Mandant hat unangekündigten Besuch von Mitarbeitern des Komitees erhalten.
  • Ein Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern braucht eine Freigabe, bevor es den Betrieb aufnehmen darf.
  • Ein Wettbewerber ahmt Verpackung und Aufmachung auf dem ukrainischen Markt nach.
Leistungsumfang

Was wir tun

Die Aufgaben, die wir in diesem Rechtsgebiet übernehmen. In der Praxis ist ein Mandat meist eine Kombination aus mehreren davon und nicht eine einzelne Position.

01

Schwellenwertprüfung

Frühzeitige Prüfung, ob eine Freigabe erforderlich ist, anhand von Konzernumsatz und Vermögenswerten, sowie Bestimmung des richtigen Anmelders.

02

Zusammenschlussanmeldungen

Erstellung und Einreichung des Antrags, Marktabgrenzung und ökonomische Argumentation sowie Bearbeitung der Auskunftsersuchen des Komitees.

03

Abgestimmte Verhaltensweisen

Freigabeanträge für Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationsverträge, die unter das Verbot fallen.

04

Vertriebsvereinbarungen

Prüfung von Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchiseverträgen auf Preisbindung, Gebietsbeschränkungen und Exklusivitätsfragen.

05

Marktbeherrschung

Bewertung der Marktstellung und Beratung zu Preisen, Rabattsystemen und Lieferverweigerung, wo eine marktbeherrschende Stellung bestehen könnte.

06

Unlauterer Wettbewerb

Beratung und Vertretung in Streitigkeiten über irreführende Werbung, Nachahmung der Aufmachung und Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen.

07

Compliance-Programme

Interne Wettbewerbsrichtlinien, Schulungen für Vertriebsteams und Freigabeverfahren für heikle Verhaltensweisen.

08

Ermittlungen und Nachprüfungen

Sofortige Unterstützung bei unangekündigten Nachprüfungen, Beantwortung von Auskunftsersuchen und Verteidigung in Verfahren vor dem Komitee.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss

Ein vorhersehbarer Ablauf mit einem schriftlichen Ergebnis in jeder Phase, damit Sie jederzeit wissen, wo die Sache steht und was der nächste Schritt kostet.

01

Vorprüfung

Berechnung der Schwellenwerte und eine klare Antwort, ob eine Anmeldung nötig ist — meist innerhalb weniger Tage.

02

Anmeldestrategie

Wahl zwischen vereinfachtem und ordentlichem Verfahren, Marktabgrenzung und die Darstellung, die dem Komitee vorgelegt wird.

03

Einreichung

Erstellung des Antrags mit belegenden Daten sowie Begleitung der Prüfung und etwaiger Auskunftsersuchen.

04

Freigabe

Entscheidung erwirkt und etwaige Auflagen umgesetzt; das Closing kann erfolgen.

Warum Mandanten uns beauftragen

Lokale Kenntnis, internationale Standards

Wir arbeiten so, wie es die Rechtsabteilungen unserer Mandanten und deren internationale Berater erwarten: klar abgegrenzter Leistungsumfang, schriftliche Stellungnahmen, englischsprachige Berichterstattung und keine Überraschungen beim Honorar.

  • Beratung auf Englisch, formuliert so, dass ein Vorstand ohne Kenntnis des ukrainischen Rechts damit arbeiten kann.
  • Honorarschätzungen vor Arbeitsbeginn abgestimmt, mit Festpreisen, wo der Umfang es zulässt.
  • Ein namentlich benannter Partner trägt die Verantwortung, kein wechselndes Team.
  • Tätig in der Ukraine seit 2003 — durch jeden Regulierungszyklus seither.
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Brauchen wir eine ukrainische Freigabe, wenn keine Partei ukrainisch ist?

Häufig ja. Die Schwellenwerte stellen auf die weltweiten Vermögenswerte oder Umsätze der Beteiligten zusammen mit einem Ukrainebezug bei mindestens zweien von ihnen ab, oder auf ukrainische Umsätze bzw. Vermögenswerte der Zielgesellschaft oberhalb des inländischen Schwellenwerts. Konzerne mit einem ukrainischen Händler, einer Tochtergesellschaft oder nennenswerten Exporten in die Ukraine werden regelmäßig erfasst.

Wie lange dauert die Freigabe?

Im vereinfachten Verfahren ergeht die Entscheidung in der Regel binnen fünfundzwanzig Tagen ab vollständiger Anmeldung. Das ordentliche Verfahren läuft bis zu fünfundvierzig Tage, und eröffnet das Komitee eine vertiefte Prüfung, verlängert sich die Frist um bis zu drei Monate. Unvollständige Anmeldungen setzen die Frist nicht in Gang — die Qualität der Vorbereitung wirkt sich also unmittelbar auf den Zeitplan aus.

Was passiert bei einem Vollzug ohne Freigabe?

Das Komitee kann ein Bußgeld von bis zu fünf Prozent des Konzernumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen und die Rückabwicklung des Zusammenschlusses verlangen. Bußgelder werden in der Praxis verhängt, auch gegen ausländische Konzerne, und die Offenlegung des Verstoßes wirkt sich auf die Höhe aus.

Ist Preisbindung verboten?

Die Festlegung des Preises, zu dem ein Händler weiterverkauft, gilt als wettbewerbswidrige abgestimmte Verhaltensweise und wird verfolgt. Preisempfehlungen sind zulässig, sofern sie tatsächlich Empfehlungen bleiben — ohne Druck oder Anreizsysteme, die sie der Sache nach verbindlich machen.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen

Sagen Sie uns, was Sie in der Ukraine erreichen müssen. Das erste Gespräch ist kostenlos und vertraulich — wir sagen Ihnen offen, ob wir die richtige Kanzlei dafür sind.